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Lebensversicherung als Todesfallabsicherung für die Versorger

Die Lebensversicherung ist neben dem Sparstrumpf oder sachgebundenen Vermögensanlagen die klassische Form der Hinterbliebenen-Vorsorge. Da sie in der Vergangenheit auch zur Altersvorsorge gedient hat, ist sie aufgrund der niedrigen Zinsen in den letzten Jahren als Altersvorsorgeprodukt aus der Mode gekommen. Der Vorteil der Lebensversicherung als Familienabsicherung war, dass neben der Absicherung der Familie auch ein Vermögen für die Altersvorsorge gebildet wurde, was aufgrund einer Garantieverzinsung und einer Überschussbeteiligung zu einer berechenbaren Größe führte. Als reine Hinterbliebenenvorsorge dient heute in erster Linie die Risikolebensversicherung.

ACHTUNG >Weitere Infos zur Hinterbliebenen-Vorsorge auf Versicherungsbasis

Eine Hinterbliebenen-Vorsorge auf Basis einer Versicherung hat den Vorteil, dass nach Ablauf einer möglichen Wartezeit die vereinbarte Versicherungssumme für die Hinterbliebenen zur Verfügung steht. Wichtig hierbei ist, dass beim Antragsprozess die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet wurden und der Bezugsberechtigte im Besitz der LV-Police ist!

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