Private Unfallversicherungen sofort online vergleichen
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Sinn und Zweck einer privaten Unfallversicherung
- 24 Std. Unfallschutz in Freizeit und Beruf = private Unfallversicherung
- Folgende Leistungen sind möglich:
- Sofortleistungen bei Schwerverletzungen
- Gipsgeld, Tagegeld - Genesungsgeld -Krankenhaustagegeld
- Übergangsleistungen - Beihilfen Kur - Umbau
- Kosmetische/ambulante OP´s - Kostenübernahme Zahnersatz
- Bergungskosten, Rettungskosten - Rückholung
- Invalititätsleistungen - Unfallrente
- Todesfallleistung - Erhöhte Kapitalleistung Unfalltod beider Eltern
- Folgende Leistungen sind möglich:

ACHTUNG > wer eine private Unfallversicherung besitzt sollte folgendes im Schadensfall beachten!
Es ist extrem wichtig, dass Sie einen Unfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Eine verspätetet Meldung kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Bei Unfallversicherungstarifen mit Gesundheitsfragen, sind diese wahrheitsgemäß zu beantworten, ansonsten kann der Versicherer auch hier eine Obliegenheitsverletzung geltend machen!
Gruppenunfallversicherung
Vorteile der Gruppen Unfallversicherung
Die Gruppenunfallversicherung ist Verrsicherung für einen größerern Personenkreis sie findet zumeist ihre Anwendung in Firmen.
- Gruppenunfallversicherungen sind hinter folgenden Produkten zu finden
- Spezielle Maklerkonzepte
- Betriebliche Unfallversicherung
- Vereinsunfallversicherung
Rabattvereine
Folgende Vorteile sind in der Grupenunfallversicherung möglich
- Preisvorteile gegenüber Einzeltarif
- Leistungsvorteile gegenüber Einzeltarif
- Vereinfache oder gar keine Gesundheitsprüfung
Gesetzliche Unfallversicherung
Sinn und Zweck der gesetzlichen Unfallversicherung - GUV
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung steht die Wiederherstellung der Arbeitskraft des verunfallten im Mittelpunkt
- Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei
- Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten
- Versicherter Personenkreis in der gesetzlichen Unfallversicherung
- Arbeiter, Angestellte Auszubildende, Landwirte, Stuntman
- mitarbeitende Familienangehörige
- Unternehmer gemäß Pflichtversicherungsgesetz
- Geleistet wird:
- Heilbehandlung, Verletztengeld, Teilhabe am Arbeitsleben,
- Verletztenrente, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Kapitalabfindung