Hundehalterhaftpflicht vergleichen | Vor-Ort Beratung Goslar
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist in Niedersachen eine Pflichtversicherung - Hundehaftpflicht hier vergleichen
Hundehaftpflicht - Pflichtpolice für Hunde auch im Landkreis Goslar
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist mittlerweile in vielen Bundesländern eine Pflichtversicherung für Hundehalter, Sie schützt den Hunderhalter vor Forderungen Dritter, welchl durch ein fahrlässiges Fehlverhalten seines Vierbeiners entstanden sind. Folgende Leistungen können Bestandteil einer Hundehaltehaftpflicht sein:
- Personen- und Sachschäden bis 30 Mio sowie Vermögens- und Mietsachschäden
- Kein Leinenzwang (gesetzliche Vorschriften sind einzuhalten)
- Risiko des ungewollten Deckakte, Welpen (bis zu 12 Monate)
- Schäden an beweglichen Sachen im Hotelzimmer, Ferienwohnung/-haus
- Teilnahme an Hundeturnieren, -rennen, -schauen sowie Training/Vorbereitung
- Forderungsausfalldeckung inkl. Rechtsschutz, ...
Wer glaubt, dass er als Hundehalter keine Hundehaftpflichtversicherung zu benötigten, könnte einem Irrtum unterliegen. Für jeden Hundehalter gilt die Haftungsregelung nach dem Bundesgesetzbuch BGB § 823. Da der Hund selbst keine Haftung übernehmen kann, ist es immer der Hundehalter oder der beauftragte Hüter des Hundes, der im Fall eines durch den Hund verursachten Schaden gegenüber dem Geschädigten Rede und Antwort stehen muss. Wer letztendlich wie haftet, wird in letzter Instanz dann ein Gericht klären. Eine Hundehalterhaftpflicht hilft hier unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder zahlt dem Opfer seinen Schaden. Beratung Vor Ort in Goslar und Umgebung.